Lohnbuchhaltung

hoch komplex und äußerst wichtig

Neben der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehören unter anderem die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, die Führung von Lohnkonten und die Meldung notwendiger Beiträge (z. B. Lohnsteuer oder Krankenkassenbeiträge) zu den Aufgaben der Lohnbuchhaltung.

Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter angestellt hat, ist vom Gesetzgeber zur Lohnbuchhaltung und damit zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiter verpflichtet

Aufgabenfelder:

  • Pflege der Lohnstammdaten,
  • Führung der Jahreslohnkonten,
  • Abrechnung der Arbeitnehmerbezüge,
  • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse und
  • Erstellung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung.

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Maria Musterfrau

Steuerberaterin
Fachbereich Arbeits- und Lohnrecht